Sylvester anno dazumals

Alljährlich an Sylvester bzw. Neujahr ist es Brauch, den Jahreswechsel mit dem Abfeuern von Knallkörpern und Feuerwerksraketen zu begleiten. Ihren Ursprung hat diese Sitte wohl in dem heidnischen Brauch, durch die Erzeugung von Lärm und Radau die bösen Geister zu vertreiben, damit das neue Jahr einen unbeschwerten Anfang nehmen kann.

Heutzutage nutzt man dazu handelsübliche Feuerwerkskörper. In frühreren Zeiten, als mit dem Geld noch sparsamer umgegangen werden musste, verwendete man entweder sogenannte „Schießeisen“ ¹, oder griff gleich nach den gerade vorhandenen Waffen. Wie Zeitungsberichte aus der Zeit um 1900 belegen, war diese Vorgehensweise nicht ungefährlich:

Alsenz, 2 Januar 1901. In der Neujahrsnacht schoß der Sohne des Zimmermanns Baumann dahier dem ältesten Sohn der Witwe des Ackerers Zepp dahier eine Revolverschrotladung durch Unvorsichtigkeit ins Gesicht.

Mannweiler, 2. Januar 1901. Auf dem nahen Weidelbacherhofe schoß der Knecht von Philipp Neber der Dienstmagd eine Schrotladung in den Leib. Die Schwerverwundete wird kaum am Leben erhalten werden können.

Kaiserslautern, 11 Januar 1901. Heute starb im hießigen Krankenhaus das Mädchen, das in der Neujahrsnacht auf dem Weidelbacherhof bei Dielkirchen aus Unvorsichtigkeit eines Knechtes bei der Neujahrsschießerei von einer Kugel in die Brust getroffen worden war.

In der Hoffnung, dass uns solche Meldungen erspart bleiben, wünschen wir einen guten Rutsch ins neue Jahr und ein frohes 2017.

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¹Aufgebohrte Metallklötze, die mit einer an einer Kette befestigten Schraube versehen waren, welche in die Bohrung passte. In die Bohrung wurde eine selbstgemischte zündfähige Masse gefüllt, die Schraube in die Bohrung eingeführt und das Ganze mit der Schraube voran gegen eine Mauer geschlagen. Durch den Druck der Schraube auf das Pulver zündete dieses und erzeugte einen Knall. Die Wahl der Menge des verwendeten Pulvers verlangte ein gewisses Fingerspitzengefühl, um größere Unfälle zu vermeiden.

Bergbau in Oberndorf

Schon 1787 hat Johann Goswin Widder in seiner „Beschreibung der kurfürstlichen Pfalz am Rhein, 3. Theil“ über Oberndorf geschrieben: „Vormals ward allda ein Quecksilberbergwerk betrieben, welches die Elisabethen Grube heißt. Man hat vor einigen Jahren auf dem Platz wieder zu schurfen angefangen, aber ohne Erfolg.“

Über das „Vormals“ betriebene Bergwerk ließ sich bislang in keinem Archiv noch sonstwo irgend ein Hinweis auffinden. Es ist völlig offen, wann, wielange und mit welchem Erfolg es betrieben wurde. Dass es dieses Bergwerk einstmals gab, wird allerdings durch das Vorhandensein von heute noch sichtbaren Abraumhalden bestätigt.

Auf dem Platz des alten Bergwerks hat man – entgegen der Ansicht Widders – jedoch nicht wieder angefangen zu schurfen. Eine erneute Suche auf Quecksilber wurde ca. 300 m nördlich des ehedem betriebenen Bergwerks vorgenommen. Der Betrieb dieses neuen Bergwerkes ist von Anfang bis Ende dokumentiert.

Das neue Bergwerk „Elisabethenglück“ wurde  von  Mitte  1765 bis Mitte 1766 betrieben. In Ansehung des finanziellen Erfolges des Quecksilberbergbaues in Obermoschel, Stahlberg und im Lemberg wollte wohl auch der in Mannheim residierende  Kurfürst Karl Theodor vom Bergbau in seinen nordpfälzischen Landesteilen profitieren. Entsprechend wurde an dem durch den ehemals betriebenen Bergbau erfolgversprechenden Standort Oberndorf erneut ein Bergwerk eröffnet. Zur Finanzierung gründete man eine „Aktiengesellschaft“, deren Stammkapital auf 32 „Stämme“ verteilt war, die folgenden Persönlichkeiten gehörten:

  • Ihro Kurfürstliche Durchlaucht zu Pfalz (Karl Theodor)
  • Ihro Kurfürstliche Durchlaucht Prinz Friedrich
  • Ihro Exellentz Freiherr von Zettwitz
  • Ihro Exellentz Freiherr von Hack
  • Ihro Exellentz Freiherr von Oberndorff
  • Ihro Exellentz Herr General von Hohenhaus
  • Herr Wachtmeister von Bock
  • Geheimer Rat von Stengel
  • Leutnant Freiherr von Harling
  • Freiherr von Geispitzheim
  • Bergmeister Moesengeil
  • Freiherr Nem
  • Secretär Schmidt
  • Amtsschreiber Lucae

Bergwerksdirektor war besagter Bergmeister Moesengeil. Ihm unterstellt und gewissermaßen Vorarbeiter im Bergwerk war der Steiger Tobias Keck. Dessen nachfolgend wörtlich wiedergegebener  „Arbeitsvertrag“ gibt uns einen guten Einblick in das Arbeitsleben eines Bergmannes in der damaligen Zeit:

Instruction vor den Steiger Keck über die Oberndorffer Berg Wercke

1)Solt ihr, Tobias Keck, Ihro Churfürstlichen Durchlaucht zu Pfaltz und einer hohen Gewerkschaft Theil seyn und deren Wercken, darüber ihr hiermit verpflichtet werdet, bestes auf alle mögliche Art   befördern

2)Solt ihr denen grundgütigst verordneten Bergmeistern und anderen Vorgesetzten geschworenen pflichtschuldigen Respect leisten, und in allen Stücken willig folgen, auch denen selben alles was auf denen Wercken vorgehet zum öfteren anzeigen

3)Solt ihr alle Tage zu rechter Zeit anfahren (ungefähr um 4 Uhr) und auf der Zeche und in der Grube seye und die Bergleute zur Arbeit anhalten

4)Solt ihr stets darauf bedacht seyen wie der Bau am Besten anzustellen, wie die Geldopfer zuzuschreiben, Schraeme (Gesteinsarbeit beim Bergbau: Dabei wird das Gestein ausgemeißelt, um einen schmalen Schlitz (Schram) zu schlagen) zu legen, die Karsten, Schachte und Strecken, Hangendes und Liegendes zu verwahren  auch (an) Gesencke, Straßen und Ertzförderungen dencken auch selbsten Versuche machen so das alles  vorbildlichst angelegt und betrieben werde dass das Werck in gesegnete flur kommen möge, den Arbeitern Öl, Geleucht, Pulver und Schießzeug zur Verfügung stehe, wenn die Arbeit ungefähr verdingt ist,  auch bey dem  Vorgrif darauf zu sehen, dass die Anzahl derer Zölle völlig abgebohret und die Löcher richtig abgestoßen und überhaupt Oel, Eisen und Pulver nicht vergeudet werden.

5)Solt ihr, wenn es nicht expressis verbis erlaubt ward, oder die Arbeit es nicht mit sich bringt an keinem gedaug theilhaben; jedoch aber selbsten Arbeiten und nicht müßig seyn, sonderheitlich wo es nöthig und nicht allzu überhäuft das Grubenholz zu zimmern und selbsten zu verbauen.

6)Aller abgesetzten Bergseilen, Schrauben und Gezeuches und Materialien, solt ihr bey 10 Gulden Straf und hernach bei Gefangnüs Straf und Remotion Euch nicht anmaßen, sondern sie dem Schichtmeister liefern, daß sie verkauft und zu Register gebracht werden

7) Mit denen Arbeitern keine heimlichen Accorde oder andere verdächtige Händel  zu treiben und dadurch ihnen Nachsicht zuzulassen

8)So oft sich die Bergleute gegen euch ungebührlich aufführen oder sonsten in anderen Sachen straffällig würde, solt ihr nicht befugt seyen, solche selbsten zu strafen, sondern es zur Bestrafung dem Bergmeister in dessen Abrechenbuch aber den Schichtmeistern oder Obersteigern anzeigen

9)Solt ihr die Gedinge auf bestes Wissen und Gewissen vorhero schätzen

10)Solt ihr auf alles gesägte Holtz und was in der Grube und Kauen (Überbau über Bergwerksschacht, dient dem Schutz des Schachtmundes) gebraucht wird wohlachtung zu geben, daß solches nicht mutwillig verwahrloset werde

11)Solt ihr mit keinem Lieferanten oder Schmitt Unterschleif (Hinterziehung, Unredlichkeit) zu treiben

12)Solt ihr keinen auf denen Gruben fahren zu lassen ohne besondere Erlaubnüße des Bergmeisters

13) Keine Ertze zu verschleppen, oder zu verstecken, daß also alle Ertze wohl verwahret bleiben und besorgt sein daß die Ertze sicher gewonnen und rein ausgeschlagen werden

14)Solt ihr in allen Stücken der Gewerkschaft Nutzen suchen und befördern und richtige Anschnitte und Designation des gezeches wegen so oft verlangt wird geben

15)Solt nun der Steiger sich gegen diese Instruktion allenfalls vergehen, ohne sonsten sich ein und anderes zu schulden kommen laßen und der Bergmeister nicht mehr mit euch zufrieden, so soll euch ein Monat vorher aufgekündigt werden. Hingegen solte es dem Steiger nicht mehr auf solchen Wercken zu dienen anstehen, soll er gleichfalls 4 Wochen vorher aufkündigen

Urkundlich dieses und damit ihr Euch nicht mit der Vergessenheit entschuldigen könnet, wird euch hiermit eine Abschrift dieser Distriktion zugestellt

So geschehen Oberndorff

9ter Januarii 1766

Gottfried Moßengeil

pfalzgräflicher Bergmeister

Das ich alles was nur hier vorgelesen worden wesentlich und wohlverstanden, in allem gunsten nachfolgen will und alles halte das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe

Tobias Keck

Nebst dem Steiger Tobias Keck arbeiteten in der Grube ein Hauer, ein Lehrhauer (wohl Hauerlehrling) und ein „Karchläufer“ (wohl derjenige der das gehauene Gestein per Karren ans Tageslicht befördert).

Der Steiger Tobias Keck erhielt 25 Kreuzer je Schicht, in der Woche also 2 Gulden 30 Kreuzer.

Der Hauer Johannes Göttel erhielt 20 Kreuzer je Schicht, in der Woche (6 Schichten) also 2 Gulden.

Der Hauerlehrling Georg Keck (Bruder oder Sohn des Tobias Keck?) erhielt 15 Kreuzer je Schicht, in der Woche demnach 1 Gulden 30 Kreuzer.

Der Karchläufer Jacob Metzler erhielt ebenfalls 15 Kreuzer je Schicht, also 1 Gulden 30 Kreuzer die Woche.

Neben den Lohnkosten gab es einen nicht unerheblichen Aufwand für Materialien und sonstige Zulieferungen. So fielen im 1. Quartal 1766 allein an Schmiedekosten 14 Gulden 11 Kreuzer an. Nachfolgend ist die Rechnung des Dorfschmiedes Carl Schmidt aus Oberndorf wiedergegeben.

Specification dessen was ich an Schmidtarbeit vor hochlöblich Herrn Moßengeil auf das Oberndorffer Bergwerck gemacht habe 1765:

  • 2 neue Keil formen gemacht von meinem Eisen und Stahl
  • Item eine neue Karst gemacht von meinem Eisen
  • Item ein klein ax gemacht
  • Item 6 neue Stufen Eisen gemacht von meinem Eisen
  • Item ein neu Feistel gemacht von meinem Eisen

Item was  ich Karl Schmidt an Bergarbeit gemacht hab auf das Elisabethenglück zu Oberndorff vor die hochlöbliche Gewerkschaft und hab das Eisen dazu gestelt

  • Item 4 Bergbohrer
  • ein Schutzzeig
  • ein neu Hantfeistel
  • Beschläg zu einem Lichter Kasten, in Summa 6 Gulden 5 Kreuzer

Oberndorf 4. Quartal 1765

Carl Schmidt

Obiges ist zahlt

Zum besseren Verständnis werden kurz die damaligen Währungsverhältnisse erläutert.

Als Grundlage der Währung in seinem Gebiet wurde damals vom Münzverein der fünf Reichsstände Kurmainz, Kurpfalz, Kurtrier, Hessen-Darmstadt und Frankfurt der 24-Guldenfuß erklärt. Das heißt, dass aus einer „feinen (Gewichts-) Mark“ Silber = 233,855 gr, 24 Gulden geprägt wurden. Ein Gulden zählte 60 Kreuzer zu je 4 Pfennig, 2 Kreuzer zählten 1 Albus oder Weißpfennig, 1 Albus zählte 8 Pfennig, 8 Pfennige zählten 12 Heller.

Beispielhaft für den Betrieb des Bergwerks soll das 1. Quartal 1766 in wirtschaftlicher Hinsicht dargestellt werden durch Wiedergabe der Originalurkunden:

 

Berechnung

über das Bergwerk zu Oberndorff, Elisabethen Glück genannt

vom 1ten Quartal 1766 mit Urkunden inclusive

 

Einnahme Geld im 1ten Quartal

Recest vermög voriger Quartalsrechnung 29 Gulden 8 Kreuzer

Zubuße Geld

Ist pro Stamm 6 Gulden angesetzet worden und machen 31 Stämme 186 Gulden

Summa aller Einnahmen: 215 Gulden 8 Kreuzer

Ausgab Geld im 1ten Quartal 1766

Vermög Anschnitt vor 4 Menschen als 1 Steiger 1 Häuer 1 Lehrhäuer 1 Karchläufer: 81 Gulden 10 Kreuzer

Schmitt Kosten

An Carl Schmidt zu Oberndorff laut Conto: 14 Gulden 11 Kreuzer

Vor Pulver

An Herr Gottlieb Baumann in Alsenz laut Conto: 12 Gulden 54 Kreuzer

Vor Geleucht

Dem Krämer Geyer zu Alsens vor Öhl und Wiegen Garn laut Conto 5 Gulden 3 Kreuzer

Vor Gruben Holtz

An Herrn Holzhauer Ralf Hartz zu Altzey vor 3 Stämm Holtz laut Conto: 12 Gulden

Grubenseil

Dem Seiler Stock zu Kirchheim vor ein Gruben Seil laut Conto: 4 Gulden 21 Kreuzer

Insgemein

Diese Rechnung zu mundiren und zweymal zu copieren: 24 Kreuzer

Vor ein Buch Papier: 10 Kreuzer

Vor einen Berg-Kübel laut Conto: 45 Kreuzer

Fuhrlohn

Vor das Geführ auf den Schacht: 1 Gulden 20 Kreuzer

Ferner ist zum Alten Bamberger Kohlen Werck für die daßige Arbeit von dießem Werck gegeben worden: 5 Gulden 30 Kreuzer (offensichtlich wurde die Belegschaft des Oberndorfer Bergwerks auch in Altenbamberg zum schürfen auf Kohle eingesetzt). Welches aber, weilen die Erbbelehnung nicht erlangt worden, nicht ferner betrieben werden könne.

An Besoldung der Berg-Officianten Rechnern sind von denen neuen Werckern in Churpfaltzichen jährlich 100 Gulden, exclusiv das Kayßerbergwerk, ausgeworffen, also Quartaliter 25 Gulden. Da nun in diesem Quartal, dieses und das Karls-Glücker Werck nur betrieben worden, so komt die Halbheid von obigen 25 Gulden vor dies Werck allhier in Ausgabe mit 12 Gulden 30 Kreuzern.

Summa aller Ausgab Geld im 1ten Quartal 1766: 164 Gulden 18 Kreuzer

Offensichtlich war schon Anfang des Jahres 1766 ersichtlich, dass an der Stelle an der geschürft wurde keine Mineralien, insbesondere kein Quecksilber zu finden waren. Deshalb kam es wohl zu Verhandlungen mit Nassau-Weilburg um auch in den Gemarkungen Alsenz und Hochstätten Schurfscheine zu erhalten. Zugleich übernahm man Lohnarbeiten für andere Gewerkschaften (Altenbamberg). Diese Verhandlungen scheiterten aus nicht mehr bekannten Gründen. Dementsprechend bemühte sich Bergmeister Moesengeil um anderweitige Schürfrechte für die Oberndorfer Gewerkschaft. Auf seine Anfrage bei der kurfürstlichen Landesverwaltung erhielt er folgende Antwort:

Gleichwie Ihro Churfürstliche Durchlaucht gelegentlich das von der Oberndorfer Gewerkschaft angesuchte Schurfen auf Steinkohlen in Schießheimer Gemarkung unterm 19ten dieses grundgütigst verordnet haben, daß zware auf ainer Gemarkung mehreren sich darum meldenden Schürfscheine gegeben werden können, jedoch mit der Bedingniß, daß sie in bestimmter weithe einer halben Stund voneinander sich zu halten haben, also in dieser maaß der Oberndorfer Gewerkschaft auf ferneres ansinnen ein Schurfschein ertheilt werden soll; dahero wird solches dem Bergmeister Mosengeil mit dem Auftrag ohnverhalten, um nach noch zur Zeit vorliegenden churfürstlich gnädigster Intention und resolution beschlißen zu sage, damit die schürfen wollende Oberndorfer Gewerkschaft in Schießheimer Gemarkung eine halbe Stund von jenem Revier wo die beide Menonisten Möllinger und Schuhmacher ihren Schurf eingelegt, hinwegbleiben.

Mannheim 24ter Februar 1766

zu Bergwerkssachen Specialiter

gnädigst angeordneter Commihsion

Erich Burckhard

So kam es dann auch: Im Sommer 1766 verlegte die Oberndorfer Gewerkschaft unter Mitnahme sämtlichen Inventars ihren Sitz nach Schießheim und schürfte dort in der „Gottfriedgrube“. Wie sich aus nachfolgender Notiz ergibt erfolgte die Fortschreibung der Buchführung der Oberndorfer Grube nahtlos in die des Gottfriedbergwerkes.

Pro Nota: Da dieses Werck einstweilen stehen blieben, und die Gewerkschaft zu der neu angelegten Gottfriedsgrube verleget worden, so komen diese 7 Gulden 30 Kreuzer sowohl als die bei Herrn Amtsschreiber Lucae noch rückständige Zubuße  von 10 Gulden, also zusammen 17 Gulden 30 Kreuzer in der obangeführten Gottfriedbergwerk Berechnung im 3ten Quartal wieder zur Einnahme. Wogegen die 20 …so durch dies Bergwerck mit den Gallen verdorben, nach gerichtlicher Taxation als dann wieder von der Gottfried Grube zu zahlen sind.

Kneißel

Die von Pfarrer Brunstein beglaubigte Inventarliste hatte folgenden Inhalt:

Inventarium

Bei Niederlage des Wercks, war an Gezehe (Bezeichnung des Bergmanns für alle Werkzeuge und Arbeitsgeräte die zur Bergarbeit benötigt werden) vorrätig so dem Gottfriedsbergwerck überlaßen und taxieret worden, wie folgt:

2 Handfeistel zu 35 Kreuzern

1 Treibfeistel zu 40 Kreuzern

16 Stück brauchbare Bergeisen zu 1 Gulden 36 Kreuzern

12 Stück dito Anlagen zu 20 Kreuzern

4 Stück Bohrer zu 20 Kreuzern

1 Stammnadel, 1 Stamber, 1 Krätzer zu 15 Kreuzern

1 alte Axt zu 30 Kreuzern

1 Beyl zu 24 Kreuzern

1 Bergseil von 11 Lachter (altes Längenmaß) zu 1 Gulden 12 Kreuzern

1 Lastkarn zu 1 Gulden 30 Kreuzern

1 Grubenkübel zu 1 Gulden 10 Kreuzern

1 Haspelhorn zu 1 Gulden 20 Kreuzern

1 Kästgen vor das Gezehe 20 Kreuzern

2 Kratzen zu 48 Kreuzern

3 Bergtrög (Eimer) zu 56 Kreuzern

5 Kaylhauen (einseitige Spitzhacke) zu 2 Gulden 10 Kreuzern

2 Kaylhauen zu 30 Kreuzern

4 Schwardenbord zu 1 Gulden

2 Fimmel (Eisenkeil) zu 12 Kreuzern

1 Schipp zu 8 Kreuzern

Summa Inventar: 16 Gulden

Mit dem Umzug der Oberndorfer Gewerkschaft nach Schießheim endet vorläufig die Geschichte des Bergbaus in Oberndorf.

 

 

 

Von Strom und Stromern

Ein Oberndorfer bringt Licht ins Dunkel

Schauen wir uns die Zustände in der ländlichen Nordpfalz gegen Ende des 19. Jahrhunderts im Hinblick auf Beleuchtung an. Während in den größeren Städten in der Regel die Straßenbeleuchtung vermittels Gaslaternen und vereinzelt schon elektrisch durch Bogenlampen erfolgte, gab es in Dörfern eine solche Einrichtung nicht. Gleiches galt für die Privathaushalte sowie für die damals zahlreichen landwirtschaftlichen Betriebe. Weiterlesen