Hoch droben auf dem Galgenberg

Vom Strafvollzug vergangener Zeiten

Westlich von Oberndorf befindet sich der Galgenberg. Sein Name rührt von einem ehemals dort installierten Galgen her. Dieser stand jedoch nicht auf Oberndorfer Gemarkung, sondern westlich des Galgenberger Weges, welcher die Gemarkungsgrenze Alsenz/Oberndorf bildet.

Dieser Galgenberger Weg war in früheren Zeiten eine Heerstraße und verhältnismäßig verkehrsreich, führte doch der Weg nach Kaiserslautern nicht wie heute durch das Alsenztal, sondern auf Grund der Unwegbarkeit der Talaue wegen Hochwässern, Versumpfungen etc. über die Bergrücken. Jedenfalls ist auf der Französischen Karte von 1807 der Galgenberger Weg noch als „Grand Chemin de la Kaiserslautern a‘ Alsenz“ bezeichnet.

Da ein Galgen unter anderem auch eine abschreckende Wirkung erzielen sollte, in dem der/die Hingerichtete dem Vorbeikommenden vor Augen geführt wurde, war der Standort in der zwar einsamen und öden Berghöhe, jedoch an der zugleich verkehrsreichen Straße gut gewählt.

Mit etwas Ortskenntnis findet man noch ausgemauerte Fundamente für die Ständer des Galgens. Allerdings ist nicht ganz klar, welche Art Galgen (Hochgericht) hier errichtet war. Nach einer Beschreibung bestand der Galgen aus zwei Eichenpfosten von 4,50 m Länge, welche ca. 4 m auseinander standen. Dann hätte der Galgen etwa dieses Aussehen gehabt.

Nach einer anderen Beschreibung soll das Halsgericht aus einer Rahmenform von ca. 4 m im Quadrat bestanden haben, wie ihn das gezeigte Abbild darstellt.

Bei einer im Jahr 1909 vorgenommenen Untersuchung der Richtstätte, verbunden mit oberflächlichen Ausgrabungen, wurden neben gut erhaltenen Arm- und Beinknochen auch eine Kinnlade mit Zähnen gefunden. An der Existenz dieser Richtstätte kann also ernstlich nicht gezweifelt werden.

Das Recht über Hals und Bein stand dabei nicht der Gemeinde Alsenz zu, sondern den Territorialherren in Zweibrücken bzw. den Rheingrafen in Grumbach. Das Gericht tagte jedoch in Alsenz, wahrscheinlich in oder am Rathaus. In welchem Jahr die letzte Vollstreckung der Todesstrafe stattfand , ist nicht bekannt. Dokumentiert ist jedoch die Verurteilung eines Dienstknechts namens Joachim Maurer aus Bretzenheim im Jahre 1600. Dieser wurde wegen des Diebstahls von 10 Gulden zum Tode durch den Strang verurteilt.

Das Urteil wurde im Anschluss an den Schuldspruch vollstreckt. Man geleitete den Verurteilten unter Läuten der Armsünderglocke im Beisein des Gerichts und der Bevölkerung zur Richtstätte und vollzog dort den Urteilsspruch. Dieses makabre Schauspiel hatte auf Grund der großen Anzahl Schaulustiger und des ansonsten auch wenig abwechslungsreichen Daseins der Bevölkerung mutmaßlich den Charakter eines Volksfestes.

Abgeschafft wurde der Galgen unter der Herrschaft der Franzosen. Auf Grund des Artikel 18 des Gesetzes vom 20. April 1791 mussten die Gemeinden „auf der Stelle alle Galgen und Hochgerichte, die von der ehemaligen Herrschaft noch vorfindlich seyn können“ (etwa um das Jahr 1800) abreißen lassen, widrigenfalls die Munizipalverwaltung dies auf Kosten der Gemeinde erledigen würde.


Am stärksten ausgelastet war der Galgen wohl in der Zeit der Hexenprozesse. Deren Höhepunkt fiel etwa in die Zeit zwischen den Jahren 1550 und 1650. Der damalige Zeitgeist machte „Hexen“ für Hagel, Donner, Dürre, Eis, Krankheit, Viehseuchen, Brände etc. verantwortlich. Diese Hexen sollten auf Gabeln, Stecken und Besen durch die Luft fahren und sich mit dem Teufel paaren. (Noch heute wird in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai, in der sogenannten Hexennacht, an das vermeintliche Treiben der Hexen erinnert). Entsprechend waren die für Hexerei vorgesehenen Strafen. Wer der Hexerei verdächtig wurde, ist von den Häschern gefaßt und der „peinlichen Befragung“ unterzogen worden. Vermittels „spanischem Reiter“, mit welchem die Unterschenkel zerquetscht wurden, Daumenschrauben und glühenden Eisen und Zangen wurden Geständnisse erpresst und dabei meist zugleich noch weitere Personen denunziert.

Das Ergebnis lautete in der Regel auf Todesstrafe durch den Strang, wobei die Hinrichtung immer ein großes Ereignis für die Bevölkerung bedeutete.
Entsprechend dürfte der Zulauf bei den Hinrichtungen auf dem Galgenberg gewesen sein. Überlieferungen in dieser Hinsicht fanden sich bis dato jedoch nicht.

Offensichtlich hat man damals bei der Hexenbekämpfung jedoch nicht ordentlich gearbeitet. Jedenfalls häufen sich Gerüchte, nach denen NachkommInnen der damals offenbar unentdeckt gebliebenen Hexen heutzutage erneut wieder ihren Schabernack z.B. in Brüssel, Berlin und Mainz mit uns treiben würden.