Oberndorfer Persönlichkeiten I

Dr. Johannes Kreiselmaier

Johannes Kreiselmaier war eines der sieben Kinder (vier Söhne, drei Töchter) des evangelischen Pfarrers Kreiselmaier, der von 1890 bis 1906 die protestantische Pfarrerstelle in der Gemeinde Oberndorf innehatte. Johannes Kreiselmaier wurde am 18.02.1892 in Oberndorf geboren.

Nach Besuch der Oberndorfer Volksschule und nach bestandener Abiturprüfung zog er zum Studium nach München. Dort studierte  er an der Ludwig-Maximilians-Universität Medizin. Bei Ausbruch des ersten Weltkrieges 1914 war er noch als Medizinstudent an dieser Universität eingeschrieben.

Im ersten Weltkrieg diente er als „Feldhilfsarzt“ und wurde bei der Bergung und Erstversorgung eines verwundeten Soldaten selbst durch einen Lungendurchschuss schwer verwundet. Für seinen Einsatz wurde ihm das „Eiserne Kreuz“ verliehen.

Am 07.12.1920 wurde er als Dr. med bestallt.

Nach dem Krieg arbeitete er zunächst als Landarzt in Thüringen. Zwischen 1924 und 1926 war er als Gynäkologe Mitarbeiter beim – damals berühmten – Institut für Sexualwissenschaft. Kreiselmaier kam in dieser Zeit in Kontakt u.a. mit Else Lasker-Schüler, einer berühmten Lyrikerin, und  Magnus Hirschfeld, dem führenden Sexualwissenschaftler seiner Zeit und Gründer des Instituts. In diesem Institut war Kreiselmaier zeitweise Leiter der Abteilung „Familienberatung“. Das Institut wurde im Mai 1933 von Nationalsozialistischen Studenten gestürmt, die Büchersammlung des Instituts öffentlich verbrannt.

Im Anschluss daran arbeitete Kreiselmaier bis zum zweiten Weltkrieg erneut als Landarzt.

Kreiselmeier bild1

Dr. Johannes Kreiselmaier

Kreiselmaier war seit 01.05.1937 Mitglied der NSDAP (Mitgliednummer 5 193 765), zudem Fördermitglied der SS, Mitglied der HJ, Mitglied der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt, Mitglied im Nationalsozialistischen Deutschen Ärtztebund, Mitglied der Nationalsozialistischen Kriegsopferversorgung, dem Reichsluftschutzbund, dem Reichsbund der Kinderreichen (er hatte selbst vier Kinder) und dem Roten Kreuz.

Etwa seit 1938 war Kreiselmaier neben seiner Tätigkeit als Landarzt auch Betriebsarzt im Dralowid-Werk Teltow (zu DDR-Zeiten VEB Elektronische Bauelemente Carl v. Ossietzky)

Bei Ausbruch des zweiten Weltkrieges wird Dr. Johannes Kreiselmaier zur Wehrmacht eingezogen und erhält den Rang eines Stabsarztes. In Berlin werden ihm mehrere Lazarette unterstellt.

Durch die tägliche Konfrontation mit dem Strom der Verwundeten in seinen Lazaretten und deren Schilderungen kann er sich ein Bild von den Kämpfen an der Ostfront machen. Seit der Tragödie von Stalingrad sucht Johannes Kreiselmaier Kontakte zu Widerstandsgruppen in der Wehrmacht. Seine Artzpraxis in der Zehlendorfer Goethestraße 3 wird Treffpunkt für Mitglieder des Widerstandes, welche Kontakte zu Mitgliedern des Kreisauer Kreises pflegte. Kreiselmaier gehörte damit zum erweiterten Kreis des 20.Juli.

Doch die Gruppierung um Johannes Kreiselmaier flog auf. Am 18. Juli 1944 wird Dr. Johannes Kreiselmaier von Wehrmachtsoffizieren verhaftet.

Am 19.09.1944 steht Kreiselmaier vor dem Volksgerichtshof  und wird von diesem zum Tode verurteilt. Am 27.11.1944 wird er von seinen Henkern aus der Todeszelle im Zuchthaus Brandenburg geholt. Er stirbt unter dem Fallbeil.

Zum besseren Verständnis der damaligen Geschehnisse ist das Urteil des Volksgerichtshofes gegen Dr. Johannes Kreiselmaier in Originaldiktion wiedergegeben:

1 H 224/44  8 J 171/44 g

IM NAMEN DES DEUTSCHEN VOLKES

In der Strafsache gegen den Oberstabsarzt Dr. med. Johannes Kreiselmaier aus Berlin, geboren am 18. Feb. 1892 in Oberndorf/Pfalz, zur Zeit  in dieser Sache in Haft, wegen
Vorbereitung zum Hochverrat, hat der Volksgerichtshof, 1. Senat, auf die am 5. September 1944 eingegangene Anklage des Herrn Oberreichsanwalts in der Hauptverhandlung vom 19. September 1944, an welcher teilgenommen haben: als Richter:

Landgerichtsdirektor Stier, Vorsitzender
Landgerichtsdirektor Dr. Schlemann,
Ortsgruppenleiter Winter,
SA-Oberführer Müller,
Hauptbannführer Kleeberg,
als Vertreter des Oberreichsanwalts:Erster Staatsanwalt Ranke,

für Recht erkannt:

Der Angeklagte Johannes Kreiselmaier hat sich im fünften Kriegsjahr einer staatsfeindlichen Organisation zur Verfügung gestellt. Er wird deshalb wegen Vorbereitung des Hochverrates zum Tode verurteilt und verliert die Ehrenrechte für immer.

Gründe:

Der 52-jährige Angeklagte Johannes Kreiselmaier, Sohn eines Pfarrers, ergriff den Beruf eines Arztes. Die ärztliche Praxis übte er in verschiedenen Städten Deutschlands aus. Im Jahre 1938 eröffnete er eine eigene Praxis in Berlin-Zehlendorf. Ende August 1939 wurde er, der bereits am Ersten Weltkriege als Feldhilfsarzt teigenommen hatte, als Stabsarzt einberufen, machte den Westfeldzug mit, wurde Oberstabsarzt und leitete als solcher bis zu seiner Festnahme verschiedene Reservelazarette. Daneben führte er seine Privatpraxis weiter und versah noch in einem Werk den Posten eines Betriebsarztes. Kreiselmaier lebt in zweiter Ehe, aus der drei Kinder hervorgegangen sind. Aus erster Ehe hat er einen jetzt 20-jährigen Sohn. Vor 1933 gehörte Kreiselmaier keiner Partei an. 1935 wurde er in der Hitler-Jugend HJ-Arzt. 1936 trat er der SS als förderndes Mitglied bei. 1937/38 wurde er Mitglied der NSDAP, Ortsgruppe Berlin-Zehlendorf. Außerdem ist er in der NSKOV und der NSV.

Der Angeklagte stand in freundschaftlichen Beziehungen zu Ursula Moll, der früheren Ehefrau seines verstorbenen Freundes Dr. Heinrich Dehmel, des Sohns von Richard Dehmel, und durch diese seit 1930/31 mit deren zweiten Ehemann, dem Fotografen Moll. Um die Wende des Jahres 1943 erfuhr er von Moll, der sich bereits zu dieser Zeit für die illegale KPD als Funktionär betätigte, daß derselbe in einem Konzentrationslager gewesen war. Bei dieser Gelegenheit äußerte Moll die Ansicht, daß Deutschland an der Ostfront eine militärische Niederlage erleiden, die Invasion kommen werde und wir schließlich den Krieg verlieren würden. Er fügte hinzu, er wolle sich für diesen Fall in einer Volksfrontregierung politisch betätigen, die auf Grund von Wahlen von den alten deutschen Linksparteien einschließlich der Kommunisten und des Zentrums gebildet werden solle. Obwohl Kreiselmaier eingeständlich erkannte, daß Moll „radikal links“ eingestellt war, brachte er nicht die Kraft auf, sich von ihm zu trennen oder ihm wenigstens scharf zu widersprechen. Seit dem Fall von Stalingrad glaubte er nämlich selbst nicht mehr an einen siegreichen Ausgang des Krieges. So fanden die Ausführungen Molls bei ihm Widerhall. Ja, als Moll ihn bei der nächsten Zusammenkunft darum bat, einen erkrankten Gesinnungsgenossen „Martin“, der polizeilich nicht gemeldet sei, also illegal lebe, zu behandeln, war Kreiselmaier sofort bereit. Ende Dezember 1943 führte Moll daraufhin „Martin“ dem Kreiselmaier zu. Bei „Martin“ handelte es sich in Wirklichkeit um den Spitzenfunktionär Franz Jacob, der 1943/44 zusammen mit Anton Saefkow in Berlin eine straffe KPD-Organisation aufgezogen hatte und zugleich sich maßgeblich für das „Nationalkomitee Freies Deutschland“ betätigte. Bei der gemeinsamen, bald auf die Politik übergehenden Unterhaltung meinte auch „Martin“, daß das Reich den Krieg nicht mehr gewinnen könne. Anschließend sprach er von einer Volksfrontregierung, die in Deutschland im Falle einer Niederlage eingesetzt werden solle. Auch hierbei widersprach der Angeklagte nicht. Im Gegenteil gewann Jacob – wie er bei der Polizei angegeben hat – von Kreiselmaier den Eindruck, daß dieser ihre Ansichten vollauf teile. Im Laufe der weiteren Aussprache erklärte Kreiselmaier, daß er sich für den ärztlichen Gesundheitsdienst in der chaotischen Übergangszeit zur Verfügung stelle. Im Frühjahr 1944 erfuhr er aus Gesprächen mit Moll, daß derselbe in den Teltower Spinnstoffwerken, der sogenannten „Spinne“, eine illegale Zelle gegründet hatte und außerdem in Verbindung mit einem Kraftfahrer stand, dessen Freund für die Organisation Nachrichten aus Schweden hereinbringe. Bei dieser – nicht erst beim letzten Treff – von ihm ausdrücklich vor dem Untersuchungsrichter zugestandenen Gelegenheit erhielt Kreiselmaier von Moll die Ablichtung eines Flugblattes des „Nationalkomitee Freies Deutschland“. Aus diesem ersah er, daß ein General von Seydlitz mit deutschen Kriegsgefangenen in Sowjetrußland eine Organisation gegründet hatte, um den Führer und das nationasozialistische Regime zu stürzen. Zusätzlich erfuhr er von Moll, daß diese Umsturzbewegung die Errichtung der Volksfrontregierung im Schutze der Roten Armee in Deutschland erstrebe. Im April und Mai 1944 fanden noch mindestens zwei weitere Zusammenkünfte zwischen „Martin“, Moll und Kreiselmaier statt. Ob Kreiselmaier hierbei sich erboten hat, „Martin“ unangemeldet in seinem Sprechzimmer wohnen zu lassen, konnte nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden. Er führte aber die Behandlung des „Martin“ durch, ohne dafür ein Honorar zu berechnen. Auch sagte er „Martin“ zu, weiteren illegal lebenden Gesinnungsgenossen ärztliche Hilfe zuteil werden zu lassen. Schließlich stellte er auf besonderen Wunsch des Moll diesem in Aussicht, über das nach dem Sturz des Dritten Reichs sich ergebende Problem der Seuchenbekämpfung eine Denkschrift auszuarbeiten. Nur der beruflichen Arbeitsüberlastung ist es zuzuschreiben, daß Kreiselmaier hierzu nicht mehr kam. Anfang Juni 1944 bot Moll dem Angeklagten die Rückzahlung eines Teilbetrages von 1000.- RM an, den Moll ihm aus einem Darlehen schuldete. Kreiselmaier wollte das Geld nicht, weil er glaubte, daß Moll es nicht entbehren konnte, war aber damit einverstanden, daß Moll, wie dieser ihm sagte, davon einen größeren Betrag dem „Martin“ zur Verfügung stellte. Dieser Sachverhalt beruht zum überwiegenden Teil auf der Einlassung des Angeklagten in der Hauptverhandlung, zum Teil aber auch auf der Darstellung vor dem Untersuchungsrichter, zu der sich Kreiselmaier ausdrücklich bekannt hat. Bereits aus den politischen Gesprächen, die er Ende des Jahres 1943 mit Moll und „Martin“ führte, mußte sich Kreiselmaier die Überzeugung geradezu aufdrängen, daß er es mit Staatsfeinden zu tun hatte, die sich in Erwartung eines für Deutschland ungünstigen Kriegsausganges im geheimen für eine Volksfrontregierung in maßgeblicher Funktion betätigen, also in einer im Aufbau befindlichen Organisation gegen das Reich arbeiten. Im Sinne einer dahingehenden Erkenntnis ist sein Eingeständnis zu werten, die „linksradikale“ Ausrichtung Molls ebenso wie die „illegale Betätigung“ Martins sofort erkannt zu haben. Darüber, daß die nationalsozialistische Führung eine solche Volksfrontregierung nicht kampflos das Feld einräumen würde, diese folglich nur mit Gewalt – freilich unter Ausnutzung der von ihr erwarteten militärischen Niederlage Deutschlands – ihr Ziel erreichen konnte, war sich Kreiselmaier als politisch unterrichteter Mann völlig klar. Wenn er sich trotz dieser Erkenntnis mit den Funktionären Moll und „Martin“ einließ, den letzteren ohne jede Liquidation behandelte und die unentgeltliche ärztliche Beratung weiterer Gesinnungsgenossen zusagte, „Martin“ Gelder zuwandte, also bereits der Organisation wertvolle Dienste leistete, und darüber hinaus sich als Arzt schlechthin der Gesamtorganisation zur Verfügung stellte, so ist das alles allein daraus zu erklären, daß der Angeklagte voll und ganz die als hochverräterisch anzusprechenden Ziele der Organisation als eigene hat zur Verwirklichung bringen wollen. Die Ursache für eine derart für einen Offizier und Nationalsozialisten unglaubliche staatsfeindliche Gesinnung liegt hier offen zutage.  Angesichts der militärischen Entwicklung der Lage hatte sich Kreiselmaier zu einem defaitistischen Schwächling entwickelt, war innerlich brüchig geworden und hatte sich von seinem Führer und Volk gelöst. Die Schutzbehauptung, er habe Moll und „Martin“ in ihrer illegalen Betätigung nicht ernst genommen, ist durch sein aktives Eintreten für die Belange der Organisation widerlegt. Der Angeklagte ist somit der fortgesetzten erschwerten Vorbereitung des Hochverrats im Sinne der §§ 80 Abs. 2, 83 Abs. 2 und 3, 47 Strafgesetzbuch überführt. Wer, wie Kreiselmaier, im fünften Kriegsjahr, also im schwersten Schicksalsringen des deutschen Volkes um seine Zukunft, seinen als Offizier und Parteigenosse dem Führer geschworenen Treueeid bricht, sich einer auf den Sturz des Reiches ausgerichteten Geheimorganisation zur Verfügung stellt, ist für immer ehrlos und hat die Todesstrafe verwirkt. Dementsprechend hat der Volksgerichtshof erkannt. Gegenüber der gekennzeichneten Verratstat können hier die Verdienste, die Kreiselmaier auf dem Gebiete der Serumskonservierung für verwundete Soldaten aufzuweisen hat, nicht strafmindernd ins Gewicht fallen. Und selbst bei rechtlicher Würdigung der Tat unter dem von der Verteidigung – freilich zu Unrecht – angenommenen Gesichtspunkt der Beihilfe hätte der Senat im Hinblick auf die Bedeutung der von dem Angeklagten der Organisation geleisteten und ihr in Aussicht gestellten Dienste von der Anwendung der Strafermäßigungsvorschriften des § 44 StGB Abstand genommen und ebenfalls im Schutzinteresse des Reiches die Todesstrafe ausgesprochen. Da Kreiselmaier, wie schon gesagt, ehrlos gehandelt hat, waren ihm außerdem die Ehrenrechte auf Lebenszeit abzuerkennen. Als Verurteilter hat der Angeklagte nach dem Gesetz auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.

gez.: Stier                    Dr. Schlemann

Anmerkung: Der Bundesgerichtshof hat jahrzehntelang den Volksgerichtshof nicht als Instrument der Gewaltherrschaft betrachtet sondern als ordentliches Gericht. Erst am 25. Januar 1985 stellte der Bundestag einstimmig fest, dass „die als Volksgerichtshof bezeichnete Institution kein Gericht im rechtsstaatlichen Sinne, sondern ein Terrorinstrument zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Willkürherrschaft war. Den Entscheidungen des Volksgerichtshofes kommt deshalb nach Überzeugung des Deutschen Bundestages keine Rechtswirkung zu“, da selbst im kleinsten Kreis geäußerte Zweifel am Endsieg aufs Schafott führten.

Wie man unschwer am Fall Kreiselmaier erkennen kann, macht man es sich zu einfach, wenn man Nationalsozialisten wegen ihrer Überzeugung, die sich einzig in ihrer Mitgliedschaft in Organisationen des Regimes niederschlägt, moralisch verurteilt. Nur die wenigsten hatten vor Eintritt der Katastrophe des zweiten Weltkrieges Phantasie genug, sich vorstellen zu können, zu welchen Untaten das Regime unter Hitler fähig war. Als der Machtapparat  fest installiert war, gab es für die Bürger jedenfalls (fast) keine Möglichkeit mehr, eine Umkehr zu bewirken. Nur einzelne – wie Kreiselmaier – hatten Anstand und – in Anbetracht der möglichen Konsequenzen – Mut genug, sich gegen das Unrechtsregime zu stellen. Die Stadt Berlin würdigte Kreiselmaier dafür mit einem „Stolperstein“.

Kreiselmeier bild2

Erinnerungsplakette vor dem ehemaligen Wohnhaus Kreiselmaier, Goethestraße 3, Berlin

 

Auch die Gemeinde Oberndorf  vergäbe sich nichts, an geeigneter Stelle an Dr. Johannes Kreiselmaier zu erinnern.