Als man Leuten aus Mannweiler das Arbeiten beibrachte

Oberndorf Anfang der 1770er Jahre. Politisch gehört das Dorf zur Kurpfalz und untersteht im Rahmen der Verwaltung der Kurpfalz dem Oberamt Alzey, Unteramt Erbes-Büdesheim. Das südliche Nachbardorf Mannweiler ist ebenfalls kurpfälzisch, untersteht jedoch dem Oberamt Kaiserslautern, Unteramt Rockenhausen. Jedoch sind sowohl die protestantischen als auch die katholischen  Mannweilerer großteils nach Oberndorf gepfarrt. Grenze der Zugehörigkeit zur Pfarrei Oberndorf ist für beide Konfessionen die „Nothendell“.

Wegen Baufälligkeit des alten katholischen Pfarrhauses zu Oberndorf wurde im Jahr 1773 das heute noch (2016) stehende katholische Pfarrhaus unter einem Pfarrer Brunstein neu erbaut. Damals bestand für die Angehörigen der katholischen Pfarrgemeinde die Pflicht, für dessen Errichtung Fuhr- und Handfrohnden leisten.

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Das ehemalige katholische Pfarrhaus von 1773, heute privat genutzt

Ein Teil der katholischen Bewohner von Mannweiler, nämlich diejenigen, welche „diesseits der Nothendell“ wohnten, verweigerten jedoch ihre Pflicht. Auf Intervention des katholischen Pfarrgemeinderates Oberndorf, dem „Fabrikrat“, entschied das kurpfälzische Unteramt Rockenhausen die Sache darum am 11. Juni 1773 mit folgendem Erlass:

„In Belang des zu Oberndorf neu erbaut werdenden katholischen Pfarrhauses, und dazu von den Pfarrgenossen zu leistenden Fuhr- und Handfrohnden, vermög hochlöblichem ordentlichen decreti vom 9. dieses befohlen worden, dass bis auf näheren Beweis, ob die diesseits der Nothendell wohnhaften Gemeindeleut zu Mannweiler nachher Oberndorf gepfarrt oder nicht, sodann Einwohner zum Frohnbeitritt verschont bleiben sollen. Es wird solches der Gemeinde Oberndorf zur Nachricht der Gemeinde Mannweiler, aber mit dem Anhang bekannt gemacht, dass derjenige, so jenseits der Nothendell wohnen und also ohnwidersprechlich nachher Oberndorf gepfarrt sind, in Gemäßheit vorhinigen Decrets unter der darin bemerkten Straf ohne weiteren Verschub zu jetzt gedachtem Pfarrhaus mit Frohnden zu konkurrieren hätten“.

Damit war jeder weiteren Pflichtverweigerung der Grund entzogen, es mußte gefrohnt werden.

Doch nicht nur die einfachen Bürger mussten über Frohndienste ihren Beitrag zur Errichtung der dem öffentlichen Nutzen dienenden Einrichtungen leisten. Bei der 1775/1776 erfolgten Erbauung des reformierten Pfarrhauses in Oberndorf hatten auch die Nachfahren der Randecker, die Freiherren von Reigersberg, als Inhaber des damals noch bestehenden Zehnten die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.  Dazu gehörte auch, dass sie – auf Grund des bestehenden Simultaneums – die Hälfte der Kosten des neuen (protestantischen) Pfarrhauses tragen mussten, die andere Hälfte wurde von Kurpfalz direkt bestritten.

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ehemaliges protestantisches Pfarrhaus von 1776, heute privat genutzt

Auch bei diesem Neubau waren Frohndienste fällig und nunmehr weigerten sich die protestantischen Mannweilerer zu frohnen.

Doch auch hier wusste die Obrigkeit sich zu helfen. Da ein Ordnungsamt oder eine Polizei im heutigen Sinn damals nicht existierte, „wurden vier Dragoner von Kreuznach zur Execution (des Erlasses) der Gemeinde Mannweiler hingelegt“.

Von diesen Dragonern wurde behauptet: „Dragoner sind, halb Mensch, halb Vieh, aufs Pferd gesetzte Infanterie“. Mit diesem Ruf im Rücken wurden sie jedenfalls ihrer Aufgabe gerecht; die Mannweilerer leisteten ohne weiteren Widerstand ihren Frohndienst und, wie man sich heute noch überzeugen kann, halfen so mit bei der Errichtung standfester und ansehnlicher Pfarrhäuser.