Neues von Strom und Stromern

Anfangs des Jahres 2013 veröffentlichte die Pfalzwerke AG ihre Pläne, vom Umspannwerk Oberndorf aus eine neue 110 kV Überlandleitung nach Bischheim zu bauen. Begründet wurde dies damit, dass an die bestehende 20 kV Leitung maximal zwei bis drei Windmühlen angebunden werden könnten, dann sei Schluss. Da in der damaligen Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel bereits 13 Windkraftanlagen vorhanden seien und weitere 32 in der Planung wären, drohe für die bestehende 110 kV-Leitung, die von Otterbach Richtung Alsenz verläuft, die Überlastung. Ein Neubau einer 110 kV-Trasse sei unausweichlich.
Offensichtlich bestand jedoch keine Unausweichlichkeit. Diese Trasse wurde nicht gebaut.

Stattdessen wurden und werden die bestehenden 20 kV-Leitungen vom Umspannwerk Oberndorf nach Kirchheimbolanden bzw. Ruppertsecken erneuert. Die Arbeiten sind seit Sommer 2019 im Gange. Als Grund der Erneuerung wird das Alter der die Leitungen tragenden Masten genannt, der Stahl der Masten sei mittlerweile spröde und die Standsicherheit könne nicht mehr garantiert werden.

Doch offensichtlich gestalten sich die Arbeiten schwieriger als angenommen. Insbesondere stößt die konkrete Einmessung des Standortes der neuen Masten auf ungeahnte Schwierigkeiten.

Konkret wurden zwei Masten der neuen Leitung in der Gemarkung Oberndorf mitten in einen der Erschließung der Anliegergrundstücke dienenden Feldweg gesetzt.

CIMG1547

Die eingeschlagenen Pfähle markieren den linken Grenzverlauf des Feldwegs, notgedrungen müssen die Nutzer des Feldwegs auf die Anliegergrundstücke ausweichen.

CIMG1545

Der rechts vor dem Masten erkennbare Markierungspfahl steht auf der rechten Grenze des Feldwegs.

Möglicherweise erfolgte die Einmessung der Maststandorte mittels eines als „Groma“ bezeichneten, von den alten Römern entwickelten Instruments.
Die „Groma“ wurde insbesondere bei der „Limitation“ benutzt, dem Anlegen eines Legionslagers. Der Standort der erstmaligen Vermessung war der „locus Gromae“ und wurde festgelegt durch die „Auguren“.
Der Augur teilt sein Gesichtsfeld in vier Regionen, links und rechts, vorn und hinten, indem er markante Punkte am Horizont als Grenzmarken anvisierte und mit seinem Krummstab nach den entsprechenden Seiten hin Linien in die Luft zog.
Limitation bezeichnet das römische Vermessungswesen, eine kultische Handlung, bei der die Hauptachsen einer zu gründenden Siedlung festgelegt wurden. Diese kultische Handlung geht auf die Etrusker zurück, weshalb die Limitation ursprünglich Aufgabe eines Priesters war.

Eventuell hätte die bauausführende Firma bei der Festlegung der Maststandorte auch einen Priester zu Rate ziehen, oder – auf die heutige Technik vertrauend – vermittels GPS
die Standorte ermitteln sollen.

Welche Konsequenzen sich aus der Fehlallokation der Masten ergeben, stand bei Veröffentlichung dieses Beitrags noch nicht fest. Sollte sich in dieser Angelegenheit Neues ergeben, werden wir unsere Leser zeitnah informieren.