Die Brücke zur Felsenmühle (Wiesenstraße)

Ursprünglich war die mindestens seit 1584 betriebene Felsenmühle vom östlich des Alsenzbachs gelegenen Ortsteil nur über eine Furt durch den Bachlauf erreichbar. Dieser Zustand wurde im Jahre 1830 durch den Müller der Felsenmühle – Carl Philipp Anhäuser – beendet. Carl Philipp Anhäuser ließ auf eigene Kosten eine vierbogige Brücke über die Alsenz errichten.

Dies ist  im südlichen Scheitelstein des Hauptbogens durch die Inschrift (CPAH 1830) dokumentiert.

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Schlußstein im Hauptbogen der Brücke mit Jahreszahl (1830) und Initialien des Erbauers (CPAH)

Die Brücke diente nicht nur der Erschließung der Felsenmühle, sondern bot auch Anbindungen an die Wege zu den Gemarkungsteilen „Roßwasem“ und „Maigraben“ bzw. „Gänseberg“. Diese Verbindung wurde auch nicht durch den Bau der Alsenztalbahn unterbrochen. Tatsächlich installierte man 1870 rechts und links des sich hinter der Felsenmühle erstreckenden „Felsenrechs“ je einen beschrankten Bahnübergang, welcher die Zufahrt zu vorgenannten Gemarkungsteilen ermöglichte.

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Bild aufgenommen auf dem Hauptbogen der Brücke in Richtung der Anwesen Hühner und Praml ca. 1950. Damals war die Brückenwandung ohne Handlauf, die Fahrbahn bestand aus eingesandetem Schotter. Zwischen der Brücke und den beiden Häusern im Hintergrund befand sich der Eisweiher.

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Brücke vor der Erneuerung, Nordseite vom linken Ufer aus gesehen

Um den Zugang zu den erwähnten Gemarkungsteilen zu gewährleisten und nicht zuletzt auch zur Erschließung der Wohngrundstücke (heute) Wiesenstraße eins, zwei und drei widmete die politische Gemeinde Oberndorf in späterer Zeit den Weg über die Brücke dem öffentlichen Verkehr und übernahm in der Folge die Brücke in Gemeindeeigentum.

Nachdem die Brücke 180 Jahre lang allen Hochwässern, Eisgängen und Transporten stand gehalten hatte, stellte man anfangs der 2010er Jahre fest, dass deren Tragfähigkeit  gelitten hätte. Konsequent reduzierte man per Verkehrsschild das maximal zulässige Fahrzeuggewicht für die Befahrung der Brücke auf 1,5 Tonnen. Damit waren aber die links der Alsenz von der Wiesenstraße erschlossenen Wohngrundstücke teilweise von der öffentlichen Versorgung abgeschnitten, Müllabfuhr und größere Feuerwehrfahrzeuge durften nicht mehr über die Brücke.

Dieser nicht zu verantwortende Zustand zwang die Gemeinde Oberndorf zum Handeln. Da die Brücke als Einzeldenkmal in die Liste der Kulturdenkmäler in Oberndorf eingetragen war beschloss man unter Hinzuziehung der Denkmalschutzbehörde des Donnersbergkreises die Instandsetzung und Ertüchtigung der Brücke.

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Hauptbogen der Brücke vor der Instandsetzung und Ertüchtigung

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Brücke vor der Instandsetzung und Ertüchtigung

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Momentaufnahme während der Renovierung

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Endphase der Renovierung

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Brücke nach Instandsetzung und Ertüchtigung

Die Sanierung sollte so durchgeführt werden, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der Denkmalqualität eintritt.

Für die Beurteilung, ob die Identität eines Denkmals durch notwendige Sanierungsmaßnahmen noch erhalten bleibt, kommt es darauf an, ob die Merkmale, welche die Denkmaleigenschaften begründen, nach einer Sanierung noch vorhanden sind.

Von einem denkmalfachlichen Identitätsverlust kann dann nicht ausgegangen werden, wenn das Denkmal nach der Durchführung erhaltungsnotwendiger Renovierungsarbeiten mit seinem historischen Dokumentationswert und mit den die Denkmalseigenschaften begründenden Merkmalen im Wesentlichen noch vorhanden ist und die ihm zugedachte Funktion, Aussagen über bestimmte Vorgänge oder Zustände geschichtlicher Art zu dokumentieren, noch erfüllen kann.

Möge jeder für sich selbst entscheiden, ob diese Kriterien  bei der Renovierung der Brücke eingehalten wurden.

Mit Sicherheit nicht eingehalten wurden aber die Anforderungen bezüglich der Funktionalität der Brücke. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ergab sich, dass die spezifische Art der Konstruktion der Brücke keinen bestimmungsgemäßen Gebrauch zuließ.

 

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Brückenauffahrt

Nach dem 385.000,00 € verbaut waren, stellte sich heraus, dass die Brücke von der K 25 aus in Vorwärtsfahrt weder von Müllfahrzeugen noch von großen Feuerwehrfahrzeugen befahren werden konnte, da durch die Seitenmauern der Brücke der für die LKW zur Verfügung stehende Radius zu gering war, um eine Auffahrt auf die Brücke zu ermöglichen. Kurz: Die LKW blieben stecken. Auch in Rückwärtsfahrt gelang die Überfahrt nur unter Zuhilfenahme von Einweisern. Wie diverse Schrammen und Läsionen an der Brückenwand bezeugen, scheiterte dennoch mancher Überquerungsversuch und hinterließ Schäden an Brücke und Fahrzeugen. In Folge dessen sind die Anwohner der Wiesenstraße heutzutage gezwungen ihre Müllbehälter zur Abholung an die K 25 zu bringen. Selbst die Überquerung der Brücke mit PKW in Richtung K 25 ist nicht ohne Gefahren, da auf Grund der hohen Seitenwände der Brücke die Sicht auf die K 25 stark eingeschränkt ist und es desöfteren schon zu Beinahekollisionen mit dem doch relativ starken Durchgangsverkehr gekommen ist.

Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Verantwortung für diese Fehlplanung bei der Firma Bilger, Steffen & Partner, Bauingenieure, Lagerstraße 49, 64807 Dieburg, liegt, welche auch die Bauüberwachung innehatte.

Die Bauherrin hat das planende Ingenieuerbüro bisher nicht wegen Nachbesserung in Anspruch genommen.