Von Strom und Stromern, 3. Teil

Im Jahr 1998 sorgte die Öffnung der europäischen Energiemärkte und der damit verbundene uneingeschränkte Wettbewerb für einschneidende Veränderungen auch bei den Pfalzwerken.
Diese sahen sich gezwungen ihr weitverzweigtes Dienststellennetz zu straffen und zu optimieren. Im Gefolge dieser Straffung und Optimierung wurde auch die Bezirksstelle Oberndorf abgewickelt. Wohngebäude, Werkstatt- und Verwaltungsräume wurden verkauft, der Betrieb des Umspannwerks – soweit noch nicht geschehen – automatisiert. Die Erledigung der Aufgaben der Bezirksstelle wurden nach Rockenhausen verlagert. Ob dies aus betriebswirtschaftlichen Gründen erfolgte oder ob politischer Druck (der SPD- geführte Bezirkstag der Pfalz ist mit 52% Aktienbesitz Mehrheitsaktionär der Pfalzwerke, SPD-Politiker aus Rockenhausen waren immer Mitglieder in der Bezirksversammlung) für diese Benachteiligung unserer Heimatgemeinde sorgte, ist im Nachhinein nicht mehr relevant. So oder so geht das an die Arbeitsplätze gekoppelte Gewerbesteueraufkommen nicht mehr nach Oberndorf, sondern füllt nunmehr den Säckel der Stadt Rockenhausen. Ein wie auch immer gearteter Vorteil durch das Umspannwerk existierte für die Gemeinde Oberndorf nicht (mehr), tatsächlich verhindert das Umspannwerk die Entwicklung der Gemeinde in Richtung Alsenz.
Somit schien das Kapitel „elektrische Energie“ in der Gemeinde Oberndorf abgeschlossen. Doch dann ereignete sich „Fukushima“, und es kam zur sogenannten Energiewende mit Auswirkungen auch auf die Energiewirtschaft in Oberndorf.

Zum einen wurde der aus umliegenden, im Gefolge der Energiewende errichteten  Windparks, wie z.B Fürfeld, Hochstätten, Winterborn und „Grehweiler Berg“, bzw. Solarparks, wie z.B. in  Schiersfeld, gewonnene Strom zum Umspannwerk Oberndorf geleitet, hier hochtransformiert und in die Fernleitung eingespeist. Dafür waren erhebliche Investitionen in das Umspannwerk und in den Ausbau der zur Stromableitung dienenden neuen (Teil-)trasse zwischen dem Umspannwerk und der Trasse Otterbach – Niederhausen erforderlich. Zwischenzeitlich war Zwecks Abtransports der in der Region erzeugten erneuerbaren Energie sogar der Bau einer neuen Trasse zwischen Oberndorf und Bischheim in Planung. Das Planfeststellungsverfahren für dieses Vorhaben wurde jedoch ausgesetzt, stattdessen die Anbindung des Umspannwerkes Oberndorf an die westlich des Alsenztals verlaufende 110/220 kV-Trasse Otterbach-Niederhausen(Nahe) erneuert und verstärkt. Auf 900 m Länge wurden auf dem Abzweig zum Umspannwerk die fünf alten Masten durch Ersatzneubau von vier neuen, bis zu 31 m hohen Masten, welche mit einer 2er Bündel Aluminium/Stahlbeseilung ausgestattet wurden, erneuert. Auf Grund gestiegener Energiemengen aus dem Zubau von Windenergieanlagen musste die Übertragungsleistung des Abzweigs Oberndorf durch zusätzliche Stromkreise erhöht werden. Die neuen Masten  tragen vier 110-kV-Stromkreise zum Abzweig der Fernleitung Otterbach-Niederhausen.  Diese wird nunmehr zwischen den Übergabepunkten Otterbach und Waldlaubersheim schrittweise auf eine 380/110 kV Umspannung umgestellt, um den kontinuierlich gestiegenen Leistungsbedarf abdecken zu können.

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110 kV-Abzweig zum Umspannwerk Oberndorf

Zum anderen wurde die Gemarkung Oberndorf wieder Standort von Energieproduktionsanlagen.

Im Raumordnungsplan der Planungsgemeinschaft Westpfalz vom 01.12.2011 wurde für Teile der Gemarkung Oberndorf ein Vorranggebiet für Windenergienutzung festgelegt. Am 12.12.2012 beschloss der Verbandsgemeinderat der VG Alsenz-Obermoschel in Konkretisierung des Raumordnungsplans Westpfalz den Teilflächennutzungsplan „Regenerative Energien“, mit dem Flächen für mögliche Standorte von Windenergieanlagen festgelegt wurden, darunter auch Gebiet „13“ in der Gemarkung Oberndorf. Für Teilflächen innerhalb dieses Gebiets „13“ beschloss der Gemeinderat Oberndorf am 25.11.2013 die Bebauungspläne „Im Grafenfeld“ und „In der Winddelle“. Es wurde jeweils ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ festgesetzt.

Schon am 20.01.2014 genehmigte die Kreisverwaltung Donnersberg als Untere Immissionsschutzbehörde mit 38seitigem Bescheid vom gleichen Tag für jedes der beiden Sondergebiete Bau und Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ General Electrics GE 2.5-120 mit einer Nabenhöhe von 139 m, einem Rotordurchmesser von 120 m und einer elektrischen Nennleistung von jeweils 2.500 kW.

Der Genehmigungsbescheid ging an die Pfalzwerke AG, Ludwigshafen, welche diese Anlagen auch bis zum Herbst 2014 errichten ließ. Die Gesamtinvestition in die beiden Anlagen belief sich auf annähernd 11 Millionen €.

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Die beiden auf Oberndorfer Gemarkung stehenden Windkraftanlagen von Osten gesehen.

Schon am 13.08.2014 beschloss der Verwaltungsrat der dem Donnersbergkreis zugehörigen  Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) „Energiekonzepte Donnersberg“ die Beteiligung an Projekten der Pfalzwerke Projektbeteiligungs GmbH, zu welchen auch der Windpark Oberndorf gehörte. Dementsprechend wurde am 22.08.2014 die „Pfalzwerke Neue Energie Oberndorf GmbH & Co.KG“ gegründet und unter HRA 30467 im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern eingetragen. Sie hat ihren Sitz in Ludwigshafen und zahlt somit – obwohl die Stromproduktion auf Oberndorfer Gemarkung erfolgt – die fällige Gewerbesteuer an die Stadt Ludwigshafen und nicht an die Gemeinde Oberndorf. Die Pfalzwerke Service GmbH ist persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin). Kommanditisten der Gesellschaft sind je zur Hälfte die Pfalzwerke AG und die „Energiekonzepte Donnersberg AöR“. Das Kommanditkapital beträgt 2.500,00 €.

Nach der Gründung der „Pfalzwerke Neue Energie Oberndorf GmbH & Co. KG“ erwarb diese mit Wirkung  zum 24.11.2014 von den Pfalzwerken den Windpark Oberndorf, bestehend aus den beiden Windkraftanlagen „Grafenfeld“ und „Winddelle“.

Doch dieser Erwerb brachte der Kommanditistin „Energiekonzepte Donnersberg“ kein Glück. Auf Grund ausbleibender Windstärken und damit fehlender Stromerträge fuhr die Gesellschaft z.B. im Geschäftsjahr 2015 annähernd 300 000.- € Verlust ein. Die prognostizierten Winderträge wurden im Zeitraum 2015 – 2017 um durchschnittlich 19 % unterschritten.Dabei fielen allein im Jahr 2017 die Erträge um 24,1 % geringer aus als erwartet. Eine Verbesserung der Winderträge ist nicht zu erwarten. Die Donnersberger Anstalt öffenlichen Rechts „Energiekonzepte Donnersberg“ beabsichtigt (Stand Anfang Januar 2018) deshalb den Verkauf ihres Anteils an der „Neue Energie Oberndorf GmbH & Co. KG“. Bei einem Verkauf werden wohl Millionenverluste zu Lasten der Kreiskasse realisiert werden.

Offensichtlich ist dies der Preis dafür, dass Kommunalpolitiker ihre von keinerlei Sachkunde inspirierten Fantasien umsetzen dürfen. Im Erfolgsfall würden sie als Betreiber einer wirtschaftlichen Einrichtung, die sie zugleich als Behörde genehmigten und im Betrieb immissionsschutzrechtlich überwachen sollen, zwar als Retter des Klimas und der Kreisfinanzen dastehen. Tatsächlich werden durch solche Aktionen jedoch die öffentlichen Finanzen ruiniert, ohne dass die Verursacher solcher Abenteuer Konsequenzen fürchten müssten.

Sollten sich in dieser Angelegenheit Neuigkeiten ergeben, werden wir selbstverständlich aktuell darüber informieren.